Leichenhalle Oberroth

Benutzungsgebühr

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt bei Benutzung je angefangener Tag, gerechnet ab der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leichenhauses für:

 

a) einen Tag                   100,00 €

b) zwei Tage                   140,00 €

c) drei Tage und länger  180,00 €

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