Anleinpflicht für Hunde - Verunreinigung durch Hundekot

Hund mit LeineGlass-Wiest

Hund mit Leine

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Buch gehen immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde sowie Verunreinigungen von öffentlichen und privaten Flächen durch Hundekot ein.

 

Wir bitten Sie daher folgendes zu beachten:

 

 

Anleinpflicht für Hunde

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Buch haben die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunden (Hundehaltungsverordnung) erlassen. Gemäß dieser Verordnung sind Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerorts zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.

Leinen Sie Ihrer Hunde außerhalb Ihres Grundstücks bitte an und haben Sie Verständnis, dass nicht jeder Mensch mit Hunden umgehen kann bzw. sich vor diesen Tieren fürchtet. Unangeleinte Hunde stellen eine Gefahr für Menschen aber auch für den Straßenverkehr dar.

Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann mit einer Geldbuße belegt werden.

 

 

Verunreinigung durch Hundekot

Diese Verschmutzungen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihren Vierbeiner, verhalten sich rücksichtsvoll und beseitigen die Hinterlassenschaften ihres Tieres. Dennoch gibt es leider auch einige Hundehalter, die sich dieser Selbstverständlichkeit entziehen und trotz ihrer Verpflichtung, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, damit rechtliche Regelungen missachten. So ist leider immer wieder festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Dies führt zum Ärgernis anderer Hundebesitzer/innen, die ihrer Verpflichtung nachkommen. Außerdem erweckt dieses Verhalten Unmut bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die hineintreten oder den Hundehaufen ausweichen müssen. Zudem geht dies häufig zu Lasten der Grundstückseigentümer und Anlieger, die den liegen gelassenen Hundekot vom Gehweg oder ihrem Grundstück entfernen müssen.

Durch Verunreinigung durch Hundekot können zudem Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind.

Daher fordert die Verwaltungsgemeinschaft die Hundebesitzer auf, durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Gemeinde beizutragen und appelliere an Ihr Verantwortungsbewusstsein.

 

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, nehmen Sie eine Tüte mit, um die „Hinterlassenschaft“ Ihres Vierbeiners einzusammeln.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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