Ausbau von Dachgeschossen

Ausbau von Dachgeschossen

 

Es wird immer wieder festgestellt, dass Grundstückseigentümer für den eigenen Bedarf Dachgeschosse teilweise oder ganz ohne Vorlage eines Bauplanes ausbauen. Dies ist auch ohne weiteres möglich, soweit keine Nutzungsänderung vorliegt. Den Eigentümern ist in den meisten Fällen nicht bekannt, dass solche neu geschaffenen Geschossflächen bei der Gemeinde gemeldet werden müssen.

 

Laut den entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen für die Wasserversorgungsanlagen und Entwässerungsanlagen, sind für solche Geschossflächenvergrößerungen Beiträge zu entrichten.

 

Die betroffenen Grundstückeigentümer werden gebeten, solche Baumaßnahmen in der Verwaltungsgemeinschaft Buch, Friedhofweg 2, 89290 Buch (Telefon: 07343/9603-27) zu melden bzw. nachzumelden.

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