Marktgemeinde Buch, Ortsteil Obenhausen - Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans "Hetzenmühle"

Satzung über die Veränderungssperre "Hetzenmühle"
gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB, Art. 23 GO Freistaat Bayern

Marktgemeinde Buch, Ortsteil Obenhausen

Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans "Hetzenmühle",

 

Satzung über die Veränderungssperre "Hetzenmühle"

gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB, Art. 23 GO Freistaat Bayern

 

 

Der Marktrat von Buch hat in seiner Sitzung am 30.06.2022, zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich der ehemaligen Hetzenmühle, die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hetzenmühle“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung hat der Marktrat Buch in der Sitzung am 30.06.2022 für den Bereich des Bebauungsplans eine Veränderungssperre als Satzung gemäß den §§ 14, 16 und 17 BauGB beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke Nr. 122/2, 122/3, 122/4, 123, 123/2, 123/3 und 124 der Gemarkung Obenhausen.

 

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem Lageplan vom 20.06.2022 hervor.

 

Grossansicht in neuem Fenster: Bebauungsplan

 

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

 

Die Satzung der Veränderungssperre wird im Rathaus des Markt Buch, Friedhofweg 2, 89290 Buch, Zimmer Nr. 14, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.

 

Markt Buch, den 01.07.2022

 

gez.

1. Bürgermeister Wöhrle

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