Der Marktgemeinderat von Buch hat am 28.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Kindergarten II“ beschlossen.
Daran anschließend fand die Öffentlichkeits- sowie die Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB statt.
Aufgrund vorgenommener Änderung am Bebauungsplanentwurf ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Aus diesem Anlass wurde dem Marktgemeinderat Buch der geänderte Entwurf mit Stand vom 30.04.2025 in der Sitzung am 26.05.2025 vorgestellt.
Der Markgemeinderat hat den geänderten Entwurf gebilligt und zugleich die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Planung ist die örtliche Nachfrage und der Bedarf an Wohnbauflächen, insbesondere auch der Bedarf und die Nachfrage nach Eigentums- und Mietwohnungen.
Um im Markt Buch der ansässigen Wohnbevölkerung ein Wohnraumangebot in unterschiedlicher Form anbieten zu können, und nicht nur die Entwicklung von Einfamilienhäusern für Familien zu forcieren, sondern auch ein Angebot an Wohnraum im Bereich der Miet- und Eigentumswohnungen voranzutreiben um auch der Bevölkerungsschicht mit einem geringen Platzbedarf (Singles, Paare, Senioren, etc.) nachzukommen, soll die seit langem brachliegende zentrale innerörtliche Fläche wohnbaulich entwickelt werden.
Der Grundstückseigentümer und Vorhabenträger hat hierzu bereits ein bauliches Konzept erarbeitet, welches die Bebauung mit drei Mehrfamilienhäusern und insgesamt 22 Wohneinheiten mit Wohnungen in unterschiedlicher Größe vorsieht.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereich sollen demnach als allgemeines Wohngebiet für die Entwicklung der besagten Mehrfamilienhäuser entwickelt werden.
Im Geltungsbereich besteht derzeit, mit Ausnahme des Grundstücks Nr. 302, kein Planungsrecht. Zur Sicherung der vorgesehenen Planung einer verdichteten Wohnbebauung in Form von drei Mehrfamilienhäusern mit dazugehöriger Tiefgarage und interner Erschließung und Nebenanlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung erwirken.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 12 als Vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt. Die vorgegebenen Kriterien von weniger als 20.000 m² Grundfläche nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden bei einem Geltungsbereich von ca. 0,32 ha eingehalten.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung mit Stand vom 30.04.2025 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 03.04.2025, das Artenschutzgutachten vom 13.11.2024 und das Schallgutachten vom 23.04.2025 wird in der Zeit von
Montag, 23. Juni 2025 bis einschließlich Freitag, 25. Juli 2025
erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Markt Buch unter www.markt-buch.de unter dem Reiter Markt Buch > Bürgerservice und Politik > Aktuelles > Öffentliche Auslegungen > Bauleitpläne in Aufstellung zur Einsicht bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@markt-buch.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus des Markt Buch, Friedhofweg 2, 89290 Buch öffentlich ausliegt.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Markt Buch, den 13.06.2025
gez. Markus Wöhrle
Erster Bürgermeister